Förderungsrichtlinien
Projektförderung / Richtlinien vom 22. November 2002
Die Projektförderung des Landesverbandes Jugend und Film Schleswig-Holstein versteht sich als Nachwuchsförderung und fördert Film- und Videoprojekte aus Schleswig-Holstein durch Mittel der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH).
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Jugendliche, die max. 27 Jahre alt sind, sich in einer Ausbildung befinden und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Der Antragsteller muß eine wesentliche, inhaltlich verantwortungsvolle Funktion beim eingereichten Projekt erfüllen. Junge Filmer und Filmerinnen werden besonders berücksichtigt. Bei speziellen Film- und Videoprojekten mit Kindern und Jugendlichen können auch Institutionen einen Antrag stellen. Über die Zulässigkeit dieses Antrages befindet der Vorstand des Landesverbandes Jugend und Film.
Wer wählt die Anträge aus?
Eine aus drei Personen bestehende Jury wählt aus den eingereichten Anträgen nach inhaltlich und formalen Kriterien die geeignetsten aus. Die jeweils für ein Jahr gewählte Jury besteht aus drei filmkundigen Personen. Die Wahl der Jury erfolgt auf der Jahresmitgliederversammlung.
Einreichtermin
Einreichtermin ist jeweils der 1. Mai des Jahres (Poststempel). Später eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Adresse:
Landesverband Jugend & Film Schleswig-Holstein
c/o Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg
24972 Quern
oder
Landesverband Jugend & Film Schleswig-Holstein
Thomas Plöger
Knorrstr. 14
24106 Kiel
Wie muss der Antrag aussehen?
Die Anträge müssen in 4-facher Ausfertigung eingereicht werden und müssen folgendes enthalten:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
Der Antrag ist durch den Antragsteller / die Antragstellerin, bei Minderjährigen durch die erziehungsberechtigte Person zu unterschreiben.
Angaben zum Projekt
Arbeitstitel, voraussichtliche Länge und Format, z.B. Super-8, Mini DV, DVD, Kurzinhalt des Projekts (Antragsformular)
Anlagen
- Projektgerechte Beschreibung von Inhalt und Form
- Am Projekt mitwirkende Personen
- Genaue Kostenkalkulation
- Gerätemieten: Aufnahme Bild und Ton, Licht, Dolly, Schienen etc.
- Gerätemieten: Nachbearbeitung Bild und Ton
- Kopierwerkskosten bei Filmprojekten bis Nullkopie
- Materialkosten: Filmmaterial, Video-Kassetten (bis Master, keine Kopien), MDs, DAT-Bänder etc.
- Requisiten (in Maßen)
- Fahrtkosten (in Maßen)
- Betreuung (in besonderen Fällen, siehe Vergabekriterien)
Einige Vergabekriterien: Wegen der Begrenztheit der Fördermittel können nicht alle und nicht beliebig große Projekte gefördert werden. Ein einzelnes Projekt kann höchstens mit 1.500 EUR gefördert werden.
Jede(r) Antragsteller(in) darf pro Vergabetermin nur ein Projekt einreichen. Eine erneute Förderung erfolgt nur bei vollständigem Abschluss des vorher geförderten Projekts.
Nicht akzeptiert werden Geräteanschaffungen, Reparaturkosten, Gagen, hohe Reisespesen, hohe Cateringkosten, Plakate und Werbematerial, Kopien.
Nachtragsfinanzierungen sind nicht möglich.
Bei größeren Projekten kann der Landesverband eine Teilförderung gewähren unter der Voraussetzung, dass eine vollständige Finanzierung des Projekts gewährleistet ist.
Der Landesverband Jugend und Film Schleswig-Holstein verlangt einen Nachweis über die verwendeten Mittel.
Die Auszahlung des bewilligten Förderbetrags erfolgt in zwei Raten zu je 50 Prozent der Gesamtsumme: Die erste Rate kann auf Antrag nach Bewilligung angefordert werden (s.u.), die zweite Rate nach Fertigstellung des Films unter Vorlage der Abrechnung und Belege. Das Projekt muss spätestens zum 30. April des auf die Bewilligung folgenden Jahres abgeschlossen sein. Zu diesem Termin muss dem Landesverband eine vollständige Abrechnung der bewilligten Mittel und den dazugehörigen Belegen vorliegen. Ansonsten ist der bewilligte Zuschuss zurück zu zahlen. Sollte ein Projekt vorzeitig abgebrochen werden, so muss ebenfalls ein Verwendungsnachweis für die bisher erhaltenen Fördergelder vorgelegt werden. Eine 2. Rate wird dann nicht gezahlt.
In besonderen Fällen bei Film/Video-Projekten mit Kindern und Jugendlichen kann ein Betreuungshonorar aus Mitteln der Projektförderung beantragt werden. Dieses Honorar muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtprojekt stehen. Über den Antrag befindet der Vorstand des Landesverband.
Wie geht es weiter ?
Zunächst werdet ihr schriftlich benachrichtigt, ob euer Projekt gefördert wird oder nicht. Anschließend erhalten die zur Förderung ausgewählten Antragsteller(innen) vom Landesverband Jugend und Film ein Formblatt zugeschickt, mit dem dann das Geld (1. Rate) angefordert werden kann. Jetzt darf das Projekt offiziell begonnen werden, d.h. alle Rechnungen und Belege dürfen kein früheres Datum tragen. Die zweite Rate kann dann nach Fertigstellung des Films unter Vorlage der Abrechnung und Belege (siehe Vergabekriterien) angefordert werden. Das Projekt muss spätestens zum 30. April des auf die Bewilligung folgenden Jahres abgeschlossen sein. Abweichungen von dieser Regelung sind nicht zulässig.
Nach Fertigstellung des Films ist der/die Antragsteller(in) verpflichtet, den Film auf dem Video-Film-Fest in der IBJ Scheersberg vorzuführen.
Der Film muss im Abspann den Hinweis erhalten “Gefördert mit Mitteln des Landesverbandes Jugend und Film Schleswig-Holstein”.
Das LJF-Logo in Schwarz/Weiß kann als TIF-Datei unter Downloads heruntergeladen werden.
Der Landesverband Jugend und Film (LJF) ist berechtigt, von den geförderten Filmen Kopien anfertigen zu lassen. Die Kosten trägt dabei der LJF. Der LJF erwirbt mit diesen Kopien keine Eigentums- oder Verleihrechte an den Filmen, er hat aber das Recht, Kopien für einzelne Veranstaltungen einzusetzen.
